Wir strukturieren Fonds im In- und Ausland für deutsche institutionelle Anleger. Wir setzen die Strukturen um und begleiten sie rechtlich und steuerlich. Im Bereich der regulierten Anleger und deren aufsichtsrechtlichen Anforderungen beraten wir seit Jahrzehnten.
Beispiele unserer Beratung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 31. März 2022 einen Entwurf der Neufassung des Merkblattes zum Verbot von Blindpool-Konstruktionen im Vermögensanlagengesetz zur Konsultation veröffentlicht. Wir stellen die geplanten Änderungen vor. Das komplette beleuchtet vom 20. April 2022 steht Ihnen in unserer beleuchtet-App ... (mehr)>
Das Luxemburger Handelsregister RCS veröffentlichte kürzlich eine Broschüre, die auf die geänderten formellen Anforderungen an bestehende und zukünftige Eintragungen hinweist. Mit der Umsetzung wird ab Anfang April begonnen. Hiervon betroffen sind insbesondere alle natürlichen Personen, die aufgrund ihrer Funktion im ... (mehr)>
Auch in diesem Jahr haben Herr Dr. Carsten Bödecker und Herr Harald Kuhn zur neuen Auflage des „International Comparative Legal Guide to Public Investment Funds 2022“ ihren Beitrag geleistet. Den Artikel vom 14. April 2022 finden Sie in englischer Sprache auf ... (mehr)>
Wir beraten steuerlich und rechtlich rund um Finanzierungsthemen bei der Immobilienkreditfinanzierung und strukturierten hybriden Finanzierungen. Wir beraten auch im Bereich Asset Finance und zu Projektfinanzierungen.
Beispiele unserer Beratung:
Wir haben zur Unterstützung Ihrer Arbeit mit der AIFM-Richtlinie eine Sammlung von Links zu den rechtlichen Grundlagen der Regulierung der Alternative Investment Fund Managers zusammengestellt. Die Sammlung bietet schnellen Zugriff auf die Richtlinie selbst, die bislang in Kraft getretenen oder verabschiedeten ... (mehr)>
Wir haben unsere Lesefassung zum Kapitalanlagegesetzbuch aktualisiert: Unter Lesefassungen finden Sie nun eine zusätzliche Version, die den Referentenentwurf vom 4. März 2014 für ein „Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes“ berücksichtigt. (mehr)>
Wir beraten steuerlich und rechtlich zu allen relevanten Fragen rund um Immobilien. Ob es um die Immobilie selbst geht oder um die Struktur, in der die Immobilie gehalten wird: Wir sind der kompetente Ansprechpartner für Sie!
Beispiele unserer Beratung:
Das Bundesfinanzministerium hat am 22. August 2024 den Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen veröffentlicht (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG II). Damit soll es den Immobilienfonds nunmehr ermöglicht werden, ihr Immobilienportfolio um – verkürzt – Anlagen im Zusammenhang mit ... (mehr)>
Am 27. August 2024 wurde der Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG II) veröffentlicht. Der knapp 210 Seiten umfassende Entwurf enthält auch grundlegende Änderungen im Investmentsteuergesetz, die das Bundesfinanzministerium ursprünglich im Mai diesen Jahres ... (mehr)>
Noch Ende letzten Jahres hat das Bundesfinanzministerium den Anwendungserlass zum Außensteuergesetz veröffentlicht. Hier gibt es Positives zu vermelden: (1) Anleger, bei denen die hinzugerechneten Einkünfte keine Steuerpflicht auslösen, müssen keine Hinzurechnungserklärungen abgeben (zum Beispiel Versorgungswerke und Investmentfonds), (2) für die ... (mehr)>
Wir beraten den Funktionsbereich Treasury bei Kapitalanlagen im Rahmen des Liquiditätsmanagements und Finanzanlagemanagements.
Beispiele unserer Beratung
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I 2022, 2294) ergeben sich auch im Investmentsteuergesetz Änderungen. Ziel der Änderungen ist die Verhinderung des Statusverlustes eines Spezial-Investmentfonds bei gewerblichen Einkünften aus der Erzeugung von erneuerbaren Energien (vgl. Begründung zu § 26 ... (mehr)>
Die Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12. Juli 2016 sowie die Richtlinie (EU) 2017/952 des Rates vom 29. Mai 2017 (EU Anti-Tax-Avoidance-Directives oder ATAD 1 und ATAD 2) hätten nach Artikel 11 ATAD 1 bereits bis zum 31. Dezember 2018, beziehungsweise nach Artikel 2 ATAD 2 bis zum ... (mehr)>
Die Frage, ob die Regelung zur Pauschalbesteuerung nach § 6 des Investmentsteuergesetzes 2004 (InvStG 2004) bei Fehlen der Besteuerungsgrundlagen nach § 5 InvStG 2004 gegen EU- oder Verfassungsrecht verstößt, hat in der Vergangenheit be£reits mehrfach die Finanzgerichte und auch den Europäischen Gerichtshof beschäftigt. In ... (mehr)>
Wir beraten Versorgungswerke und andere institutionelle Kapitalanleger wie Versicherungen, Stiftungen und Family Offices zu steuerlichen und aufsichtsrechtlichen Themen bei Kapitalanlagen.
Beispiele unserer Beratung:
Am 27. August 2024 wurde der Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG II) veröffentlicht. Der knapp 210 Seiten umfassende Entwurf enthält auch grundlegende Änderungen im Investmentsteuergesetz, die das Bundesfinanzministerium ursprünglich im Mai diesen Jahres ... (mehr)>
Ende Juni haben die Bundesministerien für Arbeit und Soziales und der Finanzen den Referentenentwurf eines 2. Betriebsrentenstärkungsgesetzes veröffentlicht. Er sieht unter anderem Änderungen der Verordnung über die Anlage des Sicherungsvermögens von Pensionskassen, Sterbekassen und kleinen Versicherungsunternehmen (Anlageverordnung) vor. Über Verweise ... (mehr)>
Noch Ende letzten Jahres hat das Bundesfinanzministerium den Anwendungserlass zum Außensteuergesetz veröffentlicht. Hier gibt es Positives zu vermelden: (1) Anleger, bei denen die hinzugerechneten Einkünfte keine Steuerpflicht auslösen, müssen keine Hinzurechnungserklärungen abgeben (zum Beispiel Versorgungswerke und Investmentfonds), (2) für die ... (mehr)>
Wir beraten bei grenzüberschreitenden Kapitalanlagen und bei der Strukturierung internationaler Fonds.
Beispiele unserer Beratung
Noch Ende letzten Jahres hat das Bundesfinanzministerium den Anwendungserlass zum Außensteuergesetz veröffentlicht. Hier gibt es Positives zu vermelden: (1) Anleger, bei denen die hinzugerechneten Einkünfte keine Steuerpflicht auslösen, müssen keine Hinzurechnungserklärungen abgeben (zum Beispiel Versorgungswerke und Investmentfonds), (2) für die ... (mehr)>
Am 14. Juli 2023 wurde der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) veröffentlicht. Der knapp 280 Seiten umfassende Entwurf für dieses Artikelgesetz enthält auch einige wichtige Änderungen im Investmentsteuergesetz für Immobilienfonds, ... (mehr)>
Am 21. März 2023 hat das Bundesfinanzministerium einen Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MinBestRL-UmsG) veröffentlicht. Wir wollen uns in diesem beleuchtet ... (mehr)>
Wir beraten Kapitalverwaltungsgesellschaften, Finanzdienstleister und ausländische Fonds zu allen rechtlichen und steuerlichen Fragen der internen Compliance.
Beispiele unserer Beratung:
Das Bundesfinanzministerium hat am 22. August 2024 den Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen veröffentlicht (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG II). Damit soll es den Immobilienfonds nunmehr ermöglicht werden, ihr Immobilienportfolio um – verkürzt – Anlagen im Zusammenhang mit ... (mehr)>
Am 27. August 2024 wurde der Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG II) veröffentlicht. Der knapp 210 Seiten umfassende Entwurf enthält auch grundlegende Änderungen im Investmentsteuergesetz, die das Bundesfinanzministerium ursprünglich im Mai diesen Jahres ... (mehr)>
Noch Ende letzten Jahres hat das Bundesfinanzministerium den Anwendungserlass zum Außensteuergesetz veröffentlicht. Hier gibt es Positives zu vermelden: (1) Anleger, bei denen die hinzugerechneten Einkünfte keine Steuerpflicht auslösen, müssen keine Hinzurechnungserklärungen abgeben (zum Beispiel Versorgungswerke und Investmentfonds), (2) für die ... (mehr)>