Rundschreiben

12.06.2013

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Jahressteuergesetz 2013 - jetzt aber!

Nach fast einem Jahr der Ver­hand­lun­gen haben sich letzte Woche Bundesrat und Bundestag im Vermitt­lungs­ausschuss darauf geeinigt, nahezu sämtliche ursprünglich im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 ge­plan­ten steuer­recht­lichen Änderungen als Teil des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes in Kraft treten zu lassen. Bei zwei der wichtigsten Änderungen, der Aus­dehnung der korrespondieren Besteuerung auf hybride Finanzierungen und dem Verbot der sog. RETT-Blocker Modelle (vgl. beleuchtet vom 29. Juni 2012 und beleuchtet vom 16. November 2012), sind vor allem die geänderten Anwendungs­regelungen von Relevanz. Bei den hy­br­iden Finanzierungen er­ge­ben sich darüber hinaus auch auf Grund weiterer Gesetzgebungsverfahren, na­ment­lich dem Gesetz zur Umsetzung des EuGH Urteils vom 20. Oktober 2011 sowie dem AIFM-Steueranpassungsgesetz wichtige Gesichtspunkte, die bei einer (Um-) Strukturierung zu beachten sind.