Nach fast einem Jahr der Verhandlungen haben sich letzte Woche Bundesrat und Bundestag im Vermittlungsausschuss darauf geeinigt, nahezu sämtliche ursprünglich im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 geplanten steuerrechtlichen Änderungen als Teil des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes in Kraft treten zu lassen. Bei zwei der wichtigsten Änderungen, der Ausdehnung der korrespondieren Besteuerung auf hybride Finanzierungen und dem Verbot der sog. RETT-Blocker Modelle (vgl. beleuchtet vom 29. Juni 2012 und beleuchtet vom 16. November 2012), sind vor allem die geänderten Anwendungsregelungen von Relevanz. Bei den hybriden Finanzierungen ergeben sich darüber hinaus auch auf Grund weiterer Gesetzgebungsverfahren, namentlich dem Gesetz zur Umsetzung des EuGH Urteils vom 20. Oktober 2011 sowie dem AIFM-Steueranpassungsgesetz wichtige Gesichtspunkte, die bei einer (Um-) Strukturierung zu beachten sind.