Das Bundesfinanzministerium hat heute ein mit den Länderfinanzministerien abgestimmtes Schreiben zur vorläufigen Weitergeltung des aktuellen Anwendungsbereichs für das Investmentsteuergesetz veröffentlicht (BMF vom 18. Juli 2013, IV C 1S 19801/12/10011 | IV D 3S 7160 h/12/10001, DOK 2013/0657879).
Diese Reaktion der Finanzverwaltung ist notwendig geworden, nachdem der Vermittlungsausschuss in seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause am 26. Juni 2013 keinen Einigungsvorschlag zum Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFMStAnpG) beschlossen hatte.