Rundschreiben

18.07.2013

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Anwendungsbereich Investmentsteuergesetz bis auf Weiteres nach altem Recht!

Das Bundesfinanzministerium hat heute ein mit den Länderfinanzministerien abgestimmtes Schreiben zur vorläufigen Weitergeltung des aktuellen Anwendungsbereichs für das Investmentsteuergesetz veröffentlicht (BMF vom 18. Juli 2013, IV C 1­S 1980­1/12/10011 | IV D 3­S 7160­ h/12/10001, DOK 2013/0657879).

Diese Reaktion der Finanz­verwaltung ist not­wen­dig ge­wor­den, nach­dem der Vermittlungs­ausschuss in seiner letzten Sitzung vor der par­la­men­ta­ri­schen Sommer­pause am 26. Juni 2013 kei­nen Einigungs­vor­schlag zum Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM­-Umsetzungsgesetz (AIFM­StAnpG) beschlossen hatte.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist auch in englischer Sprache verfügbar: